Mietrecht, Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Strafrecht

Miet- und Pachtrecht

Wir beraten Mieter wie auch Vermieter in allen miet- und pachtrechtlichen Belangen, und zwar sowohl betreffend Geschäfts- wie auch Privatliegenschaften. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei folgenden Angelegenheiten:

  • Erstellung und Abschluss eines Mietvertrags
  • Forderung aus Mietvertrag
  • Vertragsänderungen wie Mietzinserhöhung und Mietzinsreduktion
  • Kündigung sowie Anfechtung der Kündigung
  • Erstreckung des Mietverhältnisses
  • Anfechtung von missbräuchlichem Mietzins sei das bei einer Mietzinserhöhung oder beim Anfangsmietzins
  • Mieterausweisungsverfahren

Wir übernehmen in den Bereichen Miet- und Pachtrecht auch die rechtliche Vertretung und setzen alles daran, dass Ihren Rechten auch vor den Gerichten Gehör verschafft wird.

 

Arbeitsrecht

Wurde Ihnen gekündigt und Sie sind damit nicht einverstanden? Wir vom Advokaturbüro Lei & Nobs überprüfen gerne Ihre Kündigung auf deren Rechtmässigkeit und zeigen Ihnen die rechtliche Möglichkeiten auf, welche Sie bei einer missbräuchlichen Kündigung oder eine Kündigung zur Unzeit haben.

Die Rechtsanwälte vom Advokaturbüro Lei & Nobs sind im Arbeitsrecht auch prozessierend tätig und vertreten Sie vor den Gerichten bspw. auch bei der Anfechtung einer fristlosen oder missbräuchlichen Kündigung.

Wir beraten, unterstützen, vertreten aber nicht nur die Arbeitnehmerseite, sondern stehen Ihnen als Arbeitgeber auch in allen rechtlichen Belangen bei.

 

Werkvertrags- und Auftragsrecht

Ein Werkvertrag regelt das Verhältnis zwischen einem Unternehmer, welcher zur Herstellung eines Werkes verpflichtet wird, und einem Besteller, welcher im Gegenzug ein Entgelt leisten muss. Diesem Vertragsverhältnis entspringen viele Rechte und Pflichten sowohl auf Besteller wie auch auf Unternehmerseite.

Haben Sie Ihr Bad renovieren lassen und jetzt funktioniert der Abfluss im Lavabo nicht mehr? Wir zeigen Ihnen gerne auf, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie in einem solchen Fall haben. Neben der rechtlichen Beratung und Vertretung beim Auftreten von Mängel nach oder während der Ablieferung des Werkes, können wir Sie auch bereits beim Abschluss eines Werkvertrags tatkräftig unterstützen.

Während beim Werkvertrag der Unternehmer zur Herstellung eines Werkes verpflichtet wird, verpflichtet sich der Beauftragte im Rahmen eines Auftragsverhältnisses, die ihm übertragenen Geschäfte oder Dienste vertragsgemäss zu besorgen. Sowohl Rechtsanwalt Hermann Lei wie auch Rechtsanwältin Sarah Nobs können Sie beim Abschluss eines solchen Auftrags sowie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte aus diesem Vertrag beraten und rechtlich unterstützen. Zur Durchsetzung Ihrer Rechte vertreten wir Sie auch gerne vor Gericht.

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