Ein Unternehmer konzentriert sich auf die operative und strategische Führung seines Unternehmens.
Eine schwierige Kündigung steht an, ein Bauhandwerkerpfandrechten muss eingetragen und der Werklohn eingetrieben werden, all das gehört nicht zum Kerngeschäft des Unternehmers.
Wenn er dann noch mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert wird, mit einem Führerausweisentzug wegen zu schnellem Fahren oder gar mit der eigenen Scheidung, so braucht er Anwälte, welche ihm das alles und zwar möglichst schnell lösen können.
Dafür sind wir da.
Die Gründung einer AG oder GmbH bedarf gemäss den gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechts der öffentlichen Beurkundung. Ebenfalls müssen im Gesellschaftsrecht Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Statutenänderungen sowie Auflösungen öffentlich beurkundet werden. Der Gesetzgeber hat damit an diese Rechtsakte erhöhte Formvorschriften gestellt. Als öffentliche Urkundspersonen sind die Anwälte des Advokaturbüros Lei & Nobs, Hermann Lei und Sarah Nobs, befugt, solche öffentliche Beurkundungen im Gesellschaftsrecht durchzuführen.
Ebenfalls sind wir in der Lage, Sie in rechtlicher Hinsicht kompetent zu beraten, um so eine individuelle Lösung in gesellschaftlicher Hinsicht (sowohl privat wie auch geschäftlich) zu finden. Ausserdem verfügt Hermann Lei über eine langjährige Erfahrung bei der Übernahme von Verwaltungstätigkeiten in verschiedenen Gesellschaften und ist gerne bereit, auch weitere Verwaltungsmandate zu übernehmen.