Baurecht, Vertragsrecht, Öffentliches Recht

Baurecht

Sie wollen gegen das geplante Mehrfamilienhaus auf dem Nachbarsgrundstück vorgehen und Einsprache gegen die Baubewilligung einlegen? Die Rechtsanwälte vom Advokaturbüro Lei & Nobs geben Ihnen kompetent darüber Auskunft, wie Ihre rechtlichen Möglichkeiten in einem Einspracheverfahren aussehen. Ferner übernehmen wir auch die Beratung und Vertretung in den Verfahren vor den Rekurskommissionen sowie im Beschwerdeverfahren vor den Verwaltungsgerichten.

 

Vertragsrecht

Das schweizerische Obligationenrecht geht im Grundsatz von der Vertragsfreiheit aus. Daraus folgt, dass wir die Freiheit haben innerhalb der gesetzlichen Schranken, selber zu bestimmen, mit wem wir welchen Vertrag abschliessend. Sowohl für Private wie auch für Unternehmen stehen daher eine Vielzahl von verschiedenen Vertragsmöglichkeit zur Verfügung.

Damit auch Sie die optimale vertragliche Lösung finden können, beraten und unterstützen die Anwälte des Advokaturbüros Lei & Nobs sowohl Private wie auch Unternehmen bei den Vertragsverhandlungen sowie bei der Ausgestaltung und der Redaktion eines Vertrags. Sollten nach Abschluss des Vertrags Vollzugsprobleme auftreten, so können Sie auch bei der Durchsetzung von Verträgen und Ihren Rechten auf uns zählen.

Das Advokaturbüro Lei & Nobs berät Sie kompetent zu folgenden Themen:

  • Kaufvertrag: Fahrnis- und Grundstückskauf
  • Schenkungen
  • Tauschvertrag
  • Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Werkvertrag
  • Auftrag
  • Gesellschaftsverträge: einfache Gesellschaft, Kollektiv- und Kommanditgesellschaft, GmbH, AG sowie Genossenschaft
  • Leasingvertrag

 

Öffentliches Recht

Sowohl Rechtsanwalt Hermann Lei wie auch Rechtsanwältin Sarah Nobs beraten und vertreten Sie gerne in den Bereichen des öffentlichen Rechts.

Wenn Sie Fragen zu folgenden Themen haben, so kontaktieren Sie uns:

  • Ausländerrecht
  • Enteignungsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Steuerrecht
  • Strassenverkehrsrecht
  • Submissionsrecht
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